Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Heidenheim ist einer der neun landesweiten Standorte der DHBW. Sie hat ihren Hauptsitz in der Marienstraße 20 nahe dem Bahnhof Heidenheim. Für die derzeit ca. 170 Beschäftigten, 900 Lehrbeauftragten und rund 2.500 Studierenden bietet die DHBW Heidenheim attraktive Arbeits- und Studienbedingungen. Seit Juni 2012 ist sie zudem mit dem Zertifikat der familiengerechten Hochschule ausgezeichnet.
Es ist folgende Stelle zu besetzen:
Stellenbeginn:
nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitsort:
Heidenheim
Stellenumfang:
100 % (39,5 Stunden pro Woche)
Dauer:
befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis September 2027
Vergütung:
bis Entgeltgruppe 11 TV-L
Verfahrensnummer:
HDH-2025-17
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Besetzung ist mit einer Vollzeitkraft oder mit Teilzeitkräften vorgesehen. Wir bitten um Angabe Ihres möglichen Arbeitsumfangs.
Aufgrund der Unterrepräsentanz von Frauen sind ihre Bewerbungen besonders erwünscht.
Sie haben Fragen?
Ansprechperson (fachlich):
Name: Martina Zimmermann
E-Mail: martina.zimmermann@dhbw-heidenheim.de
Ansprechperson (Personal):
Name: Thorsten Woisetschläger
E-Mail: personal@dhbw-heidenheim.de
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter: