Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm. Vorher waren die Gemeinden eigenverantwortlich für die Abfallentsorgung zuständig. Und auch heute noch werden einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt: z.B. die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll. Der Landkreis Neu-Ulm, mit 181.496 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) eines der am dichtesten besiedelten Gebiete in Bayern, ist für die verbleibenden Aufgaben zuständig.
Dafür wurde der „AWB-Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm“ (AWB) mit Sitz in Weißenhorn eingesetzt und mit der Erstellung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzeptes betraut. Der AWB wurde zum 01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises Neu-Ulm gegründet, um sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft für den Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.

Mitarbeiter in der Buchhaltung (m/w/d) beim AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm: Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen, Debitoren-, Kreditoren- und Sachkonten sowie Unterstützung bei Digitalisierung und Jahresabschluss.

Mitarbeiter im Schichtbetrieb beim AWB Neu-Ulm: Überwachen von Kesselbetrieb, Rauchgasreinigung und Müllkran in einem krisensicheren, unbefristeten Job im Wechselschichtdienst.

Stellv. Meister Elektro-Werkstatt und MSR beim AWB – Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm: Führung, Organisation und Weiterentwicklung im laufenden Betrieb und in Revisionszeiten.

Abfallberater (m/w/d) beim AWB: Beratung zu allen abfallrechtlichen Fragen, Umsetzung von Rechtsgrundlagen, Abfallwirtschaftskonzept und Öffentlichkeitsarbeit in einem krisensicheren Team.