Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm. Vorher waren die Gemeinden eigenverantwortlich für die Abfallentsorgung zuständig. Und auch heute noch werden einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt: z.B. die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll. Der Landkreis Neu-Ulm, mit 181.496 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) eines der am dichtesten besiedelten Gebiete in Bayern, ist für die verbleibenden Aufgaben zuständig.
Dafür wurde der „AWB-Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm“ (AWB) mit Sitz in Weißenhorn eingesetzt und mit der Erstellung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzeptes betraut. Der AWB wurde zum 01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises Neu-Ulm gegründet, um sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft für den Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.