Juristinnen/Juristen (w/m/d)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Gesundheitsamt – als untere staatliche Verwaltungsbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle für

Juristinnen/Juristen (w/m/d)

zu besetzen.

Ihre Aufgaben.:
Das Tätigkeitsfeld beinhaltet verschiedene medizin- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen des Öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere

  • Sachbearbeitung und juristische Begleitung der Heimaufsicht
  • die Umsetzung und rechtliche Begleitung von Maßnahmen nach dem IfSG,
  • die Umsetzung und rechtliche Begleitung des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG),
  • die rechtliche Begleitung von Maßnahmen nach der Trinkwasserverordnung,
  • die Überprüfung und Begleitung der rechtlichen Vorgänge bei Verweigerung von gesetzlich verpflichtenden Einschulungsuntersuchungen (ESU),
  • die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sowie die juristische Beratung des Gesundheitsamts in besonderen Fragestellungen,
  • eine enge Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, Behörden und medizinischen Einrichtungen.

Ihr Profil:
Wir erwarten den erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit der zweiten Staatsprüfung, davon mindestens ein juristisches Staatsexamen im mittleren Prädikatsbereich (mindestens 6 Punkte).

Sie sollten zuverlässig, verantwortungsbewusst, teamfähig und entscheidungsfreudig sein sowie ein nachhaltiges Interesse an der beschriebenen Aufgabe haben. Sofern Sie zudem bereit sind, sich den Herausforderungen einer Tätigkeit in einer modernen und
leistungsstarken Verwaltung zu stellen und Freude am interdisziplinären Arbeiten haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.

Sofern Sie zudem bereit sind, sich den Herausforderungen einer Tätigkeit in einer modernen und leistungsstarken Verwaltung zu stellen und einen familienfreundlichen Arbeitsplatz anstreben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Unser Angebot:

  • Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis auf der Grundlage des TV-L. Für Versetzungsbewerberinnen oder -bewerber steht eine Planstelle bis Besoldungsgruppe A 14 zur Verfügung.
  • Tätigkeit in einer modernen, leistungsstarken und bürgerorientierten Verwaltung
  • familienfreundlicher Arbeitsplatz in einem hoch motivierten, multiprofessionellen Team
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit einem Zuschuss zum Job Ticket BW
  • Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte

Weitere Informationen:
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Nationalität, Behinderung, Religion und Weltanschauung. Schwerbehinderte Menschen
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.

Fachlichen Fragen richten Sie bitte an Frau Dr. Bopp-Haas, Tel.: 0731 185-1701.

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Spöhrer, Tel.: 0711 123-3790.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Arbeitszeugnisse sowie der Masterurkunde und des Abiturs) bitte bis zum 30.01.2026 unter Angabe der Kennziffer 404-J03 über unser Online-Bewerbungsportal.

Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu.