neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet amSonntag, 4. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 18. Oktober 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/ Unions-bürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, d. h. frühestens am Samstag, 25.07.2026 und spätestens am Montag, 07.09.2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Herrn 2. Stellvertretender Bürgermeister Constantin Freiherr von Ulm-Erbach, Rathaus Erbach, Erlenbachstraße 20, 89155 Erbach, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Bewerbungen für die Wahl am 04.10.2026 umfassen auch die Teilnahme an einer eventuell notwendigen Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nach § 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern (w/m/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
> Bewerbungsfrist: bis Montag, 07.09.2026,
18:00 Uhr